Rechtsbeistand durch einen Rechtsanwalt während des Verfahrens zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis in der Türkei.
Beschreibung
Anwaltliche Unterstützung bei der Arbeitserlaubnis und dem Arbeitsvisum in der Türkei
Unsere auf Arbeitsrecht und arbeitsrechtliche Streitigkeiten spezialisierten Anwälte bieten umfassende Rechtsberatung für ausländische Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Alanya, Antalya und anderen Städten in der Türkei.
Erste Beratung:
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**Erforderliche Dokumente für Ausländer zum Arbeiten in der Türkei
Um in der Türkei legal arbeiten zu können, sind zwei grundlegende Dokumente erforderlich:
Arbeitsvisum
- Arbeitserlaubnis
Diese beiden Dokumente werden von verschiedenen Organisationen ausgestellt und unterliegen unterschiedlichen Verfahren.
**1 Was ist ein Arbeitsvisum?
Es wird vom Türkischen Konsulat im Wohnsitzland des Antragstellers ausgestellt.
Es wird in den Reisepass eingetragen und ist für die Einreise in die Türkei erforderlich.
**2. was ist eine Arbeitserlaubnis?
Sie wird vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit bei der Einreise in die Türkei ausgestellt.
Sie ist eine offizielle Genehmigung, die es Ihnen erlaubt, legal in der Türkei zu arbeiten.
Um eine Arbeitserlaubnis zu beantragen, müssen Sie mindestens 6 Monate eine gültige Aufenthaltserlaubnis haben.
**Wer erhält ein Arbeitsvisum oder eine Arbeitsgenehmigung?
Nach dem türkischen Arbeitsrecht:
wird der Antrag vom Arbeitgeber gestellt.
Der ausländische Arbeitnehmer legt dem Arbeitgeber lediglich die erforderlichen Unterlagen vor.
📌 Der Arbeitnehmer kann also nicht selbst eine Arbeitserlaubnis beantragen.
**Verfahren zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis in der Türkei
- Der Ausländer muss eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens 6 Monate haben.
- der Arbeitgeber stellt den Antrag beim Arbeitsministerium mit allen Unterlagen.
- Das Ergebnis des Antrags wird in der Regel innerhalb von 30-90 Tagen bekannt gegeben.
4 Nach der Genehmigung wird dem ausländischen Arbeitnehmer eine Arbeitserlaubniskarte ähnlich einem Personalausweis ausgestellt.
Arbeitsvisumverfahren über das türkische Konsulat im Ausland
Der Arbeitgeber schickt dem Antragsteller die Originale des Arbeitsvertrages und anderer Dokumente zu.
Der Antragsteller stellt seinen Antrag persönlich beim Türkischen Konsulat in seinem Wohnsitzland.
der Antragsteller erhält eine Referenznummer.
der Arbeitgeber reicht über diese Nummer innerhalb von 10 Tagen einen Online-Antrag beim Arbeitsministerium ein.
- Der Prüfungszeitraum liegt zwischen 30-90 Arbeitstagen.
6 Wird der Antrag genehmigt, wird das Arbeitsvisum in den Reisepass eingetragen.
**Arbeitsvertragsarten in der Türkei
Nach dem türkischen Arbeitsrecht können die Arbeitsbeziehungen durch verschiedene Arten von Verträgen geregelt werden:
1. befristeter (definierter) oder unbefristeter (unbestimmter) Arbeitsvertrag
: * Er hängt von der Beendigung einer bestimmten Arbeit, eines bestimmten Datums oder Projekts ab.
- Unbefristeter Vertrag: Er wird bei kontinuierlichen Arbeiten mit unbestimmter Dauer verwendet.
**2. teilzeitlicher Arbeitsvertrag
- Die wöchentliche Arbeitszeit ist geringer als die eines Vollzeitbeschäftigten.
**3 Arbeitsvertrag auf Abruf
Der Arbeitnehmer wird vom Arbeitgeber nach Bedarf abgerufen.
Er wird in Sektoren verwendet, in denen der Dienst unregelmäßig ist.