Rechtshilfe bei Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren und Vollstreckungsverfahren in der Türkei

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Beschreibung

**Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsurteile in der Türkei

Die Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Gerichtsurteils in der Türkei unterliegt internationalen Abkommen und türkischen Rechtsvorschriften. Damit diese Entscheidungen gültig sind, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein und der Antrag muss gemäß dem Verfahren gestellt werden.


**Erfordernisse für die Anerkennung ausländischer Gerichtsurteile

Damit ein ausländisches Gerichtsurteil in der Türkei rechtskräftig ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. das Vorhandensein eines internationalen Abkommens

Es muss ein Anerkennungs- und Vollstreckungsabkommen zwischen der Türkei und dem Land, in dem das Urteil ergangen ist, bestehen.

2. obligatorische Vollstreckungsgenehmigung

Damit ein ausländisches Gerichtsurteil in der Türkei vollstreckt werden kann, muss eine offizielle Genehmigung (Vollstreckungsbescheid) von den zuständigen türkischen Gerichten erteilt werden.


Geltungsbereich der Rechtshilfeabkommen, denen die Türkei beigetreten ist

Die Rechtshilfeabkommen der Türkei mit ausländischen Staaten enthalten im Allgemeinen die folgenden Bestimmungen:

  • Anerkennung und Vollstreckung von Zivilurteilen

  • Vollstreckung von Urteilen im Zusammenhang mit Entschädigung für Schäden aus Straftaten in Strafsachen

    (z.B.: Entschädigungsbestimmungen)


**Verfahren zur Vollstreckung eines ausländischen Gerichtsurteils in der Türkei

Damit ein ausländisches Urteil in der Türkei vollstreckt werden kann, muss der Gläubiger eine Vollstreckungsklage** bei dem zuständigen türkischen Gericht einreichen.

Erforderliche Angaben im Vollstreckungsantrag

  • Identitäts- und Adressangaben des Gläubigers

  • Informationen über den Vertreter, falls vorhanden

  • Anschrift des Schuldners in der Türkei oder im Ausland

  • Zusammenfassung des Gerichtsurteils

  • Gericht, das das Urteil gefällt hat, Datum des Urteils und Aktenzeichen

  • Bankverbindung, an die der einzutreibende Betrag überwiesen werden soll


Unterlagen, die dem Vollstreckungsantrag beigefügt werden müssen

Dem Antrag sind folgende amtliche Unterlagen beizufügen:

  • Apostillierte und beglaubigte Vollständige Fassung des Gerichtsurteils

  • Dokument, aus dem hervorgeht, dass die Entscheidung rechtskräftig ist **

    (Wenn dies nicht im Urteil vermerkt ist, muss es gesondert eingereicht werden)

  • Zustellungsurkunde, aus der hervorgeht, dass der Empfänger über den Fall informiert wurde **

  • Dokument, aus dem der Vollstreckungsstatus in dem Land, in dem das Urteil ergangen ist, hervorgeht

beglaubigte türkische Übersetzungen aller Dokumente

Anmerkung: Alle Dokumente müssen mit dem Siegel des Gerichts versehen und gemäß den Bestimmungen internationaler Abkommen erstellt sein.


Die Rolle der Anwälte im Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren

Unsere Anwälte bieten professionelle Unterstützung in allen Phasen der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in der Türkei:

Vorbereitung der notwendigen Dokumente

Eröffnung eines Vollstreckungsverfahrens

Vertretung vor Gericht

Schnelle, genaue und vollständige Abwicklung des Verfahrens

Prüfung der Übereinstimmung mit dem türkischen Verfahrensrecht und internationalen Verträgen

Dank unserer Erfahrung können ausländische Gerichtsurteile in der Türkei sicher und schnell bestätigt und vollstreckt werden.


Beratung und rechtliche Unterstützung

Sie können sich an uns wenden, um professionelle Unterstützung bei der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsurteile in der Türkei zu erhalten.

Wir garantieren hohen Servicestandard und professionelle Vorgehensweise.






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