Rechtshilfe bei Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren und Vollstreckungsverfahren in der Türkei
Beschreibung
**Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsurteile in der Türkei
Die Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Gerichtsurteils in der Türkei unterliegt internationalen Abkommen und türkischen Rechtsvorschriften. Damit diese Entscheidungen gültig sind, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein und der Antrag muss gemäß dem Verfahren gestellt werden.
**Erfordernisse für die Anerkennung ausländischer Gerichtsurteile
Damit ein ausländisches Gerichtsurteil in der Türkei rechtskräftig ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. das Vorhandensein eines internationalen Abkommens
Es muss ein Anerkennungs- und Vollstreckungsabkommen zwischen der Türkei und dem Land, in dem das Urteil ergangen ist, bestehen.
2. obligatorische Vollstreckungsgenehmigung
Damit ein ausländisches Gerichtsurteil in der Türkei vollstreckt werden kann, muss eine offizielle Genehmigung (Vollstreckungsbescheid) von den zuständigen türkischen Gerichten erteilt werden.
Geltungsbereich der Rechtshilfeabkommen, denen die Türkei beigetreten ist
Die Rechtshilfeabkommen der Türkei mit ausländischen Staaten enthalten im Allgemeinen die folgenden Bestimmungen:
Anerkennung und Vollstreckung von Zivilurteilen
Vollstreckung von Urteilen im Zusammenhang mit Entschädigung für Schäden aus Straftaten in Strafsachen
(z.B.: Entschädigungsbestimmungen)
**Verfahren zur Vollstreckung eines ausländischen Gerichtsurteils in der Türkei
Damit ein ausländisches Urteil in der Türkei vollstreckt werden kann, muss der Gläubiger eine Vollstreckungsklage** bei dem zuständigen türkischen Gericht einreichen.
Erforderliche Angaben im Vollstreckungsantrag
Identitäts- und Adressangaben des Gläubigers
Informationen über den Vertreter, falls vorhanden
Anschrift des Schuldners in der Türkei oder im Ausland
Zusammenfassung des Gerichtsurteils
Gericht, das das Urteil gefällt hat, Datum des Urteils und Aktenzeichen
Bankverbindung, an die der einzutreibende Betrag überwiesen werden soll
Unterlagen, die dem Vollstreckungsantrag beigefügt werden müssen
Dem Antrag sind folgende amtliche Unterlagen beizufügen:
Apostillierte und beglaubigte Vollständige Fassung des Gerichtsurteils
Dokument, aus dem hervorgeht, dass die Entscheidung rechtskräftig ist **
(Wenn dies nicht im Urteil vermerkt ist, muss es gesondert eingereicht werden)
Zustellungsurkunde, aus der hervorgeht, dass der Empfänger über den Fall informiert wurde **
Dokument, aus dem der Vollstreckungsstatus in dem Land, in dem das Urteil ergangen ist, hervorgeht
beglaubigte türkische Übersetzungen aller Dokumente
Anmerkung: Alle Dokumente müssen mit dem Siegel des Gerichts versehen und gemäß den Bestimmungen internationaler Abkommen erstellt sein.
Die Rolle der Anwälte im Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren
Unsere Anwälte bieten professionelle Unterstützung in allen Phasen der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in der Türkei:
Vorbereitung der notwendigen Dokumente
Eröffnung eines Vollstreckungsverfahrens
Vertretung vor Gericht
Schnelle, genaue und vollständige Abwicklung des Verfahrens
Prüfung der Übereinstimmung mit dem türkischen Verfahrensrecht und internationalen Verträgen
Dank unserer Erfahrung können ausländische Gerichtsurteile in der Türkei sicher und schnell bestätigt und vollstreckt werden.
Beratung und rechtliche Unterstützung
Sie können sich an uns wenden, um professionelle Unterstützung bei der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsurteile in der Türkei zu erhalten.
Wir garantieren hohen Servicestandard und professionelle Vorgehensweise.